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   VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03   

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VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03 (https://dejure.org/2004,30640)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.09.2004 - 6 A 303/03 (https://dejure.org/2004,30640)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. September 2004 - 6 A 303/03 (https://dejure.org/2004,30640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rücktritt von der Prüfung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; § 68 Abs 1 Nr 2 VwGO; § 79 VwVfG
    Beurteilungsspielraum; Chancengleichheit; Erkrankung; erste Staatsprüfung; Krankheit; Lebensmittelchemie; Mitwirkungspflicht; oberste Landesbehörde; Obliegenheit; Prüfung; Prüfungsausschuss; Prüfungsfähigkeit; Prüfungsunfähigkeit; Rücktritt; verwaltungsinternes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Nach den von der Rechtsprechung zur Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren und zum Verlust des Rügerechts entwickelten Rechtsgrundsätzen (BVerwG, Urt. vom 13.05.1998, BVerwGE 106, 369 m.w.N.) kann der vor oder während des Prüfungsablaufs in seinem Leistungsvermögen beeinträchtigte Prüfling sich auf den grundgesetzlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit mit Erfolg nur berufen, wenn er einen von ihm als Hinderungsgrund für den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung erkannten Umstand unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, gegenüber den Prüfern geltend macht, weil es sonst in seiner Hand läge, im Falle eines für ihn ungünstigen Prüfungsergebnisses durch einen nachträglich geführten Nachweis über einen Prüfungsmangel das Prüfungsrisiko auszuschließen oder wesentlich zu verringern.

    Konnte der Prüfling schließlich eine bei der Abnahme der Prüfungsleistung bestehende Prüfungsunfähigkeit - krankheitsbedingt - nicht erkennen, so ist ausnahmsweise ein Rücktritt von der Prüfung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt statthaft (BVerwG, Urt. vom 13.05.1998, aaO., m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Ein Prüfling, der in Kenntnis von Hinweisen auf eine Erkrankung und eine sich daraus möglicherweise ergebende Prüfungsunfähigkeit an der Prüfung teilgenommen hat, kann seinen Rücktritt von der Prüfung nachträglich nicht mehr wirksam erklären, es sei denn, dem Prüfungsausschuss war offensichtlich und zweifelsfrei erkennbar, dass eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit vorliegt (BVerwG, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 403; Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328).

    Die Klägerin war von ihrer prüfungsrechtlichen Obliegenheit, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens mitzuwirken (BVerwG, Urt. vom 15.12.1993, NVwZ-RR 1994, 651 m.w.N.), auch nicht etwa deshalb entbunden, weil dem Prüfungsausschuss die maßgeblichen Umstände bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 403; Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.08.2002, NVwZ-RR 2003, 37; OVG Berlin, Urt. vom 02.07.2002, 4 B 11.00).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Diese verfahrensrechtlichen Gewährleistungen des Art. 12 Abs. 1 GG sind grundsätzlich nur in einem eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Prüfer zu erfüllen (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urt. vom 24.02.1993, BVerwGE 92, 132 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Diese verfahrensrechtlichen Gewährleistungen des Art. 12 Abs. 1 GG sind grundsätzlich nur in einem eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Prüfer zu erfüllen (BVerfG, Beschl. vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34; BVerwG, Urt. vom 24.02.1993, BVerwGE 92, 132 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Wer in Kenntnis eingeschränkter Leistungsfähigkeit das Risiko eines krankheitsbedingten Misserfolgs der Prüfung in Kauf nimmt, kann sich nachher nicht mehr auf seine Krankheit berufen (BVerwG, Beschl. vom 28.04.1997, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 380; Urt. vom 07.10.1988, BVerwGE 80, 282).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02

    Fürsorgepflicht des Prüfers - Hinweis auf unverzüglichen Prüfungsrücktritt bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Die Klägerin war von ihrer prüfungsrechtlichen Obliegenheit, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens mitzuwirken (BVerwG, Urt. vom 15.12.1993, NVwZ-RR 1994, 651 m.w.N.), auch nicht etwa deshalb entbunden, weil dem Prüfungsausschuss die maßgeblichen Umstände bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 403; Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.08.2002, NVwZ-RR 2003, 37; OVG Berlin, Urt. vom 02.07.2002, 4 B 11.00).
  • OVG Berlin, 02.07.2002 - 4 B 11.00
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.09.2004 - 6 A 303/03
    Die Klägerin war von ihrer prüfungsrechtlichen Obliegenheit, an der ordnungsgemäßen Durchführung des Prüfungsverfahrens mitzuwirken (BVerwG, Urt. vom 15.12.1993, NVwZ-RR 1994, 651 m.w.N.), auch nicht etwa deshalb entbunden, weil dem Prüfungsausschuss die maßgeblichen Umstände bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 24.02.2003, Buchholz 421.0, aaO., Nr. 403; Urt. vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 328, VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 09.08.2002, NVwZ-RR 2003, 37; OVG Berlin, Urt. vom 02.07.2002, 4 B 11.00).
  • VG Braunschweig, 17.09.2013 - 6 A 453/12

    Abstimmung; Attest; ärztliche Bescheinigung; Klassenkonferenz; Rücktritt;

    Als solche besonderen Umstände, die zur Prüfungsunfähigkeit führen und die Chancengleichheit aufheben können, gelten insbesondere erhebliche gesundheitliche Mängel, sofern sie nachweisbar bestanden haben (vgl. VG Braunschweig, U. v. 08.09.2004 - 6 A 303/03 -, juris).
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